Forschungsarbeit von Zef Ahmeti, Albanisches Institut St. Gallen

Die Unabhängigkeitserklärung Albaniens 1912 ging mit wachsenden Konfliktsituationen in Europe einher. Im März 1914 traf der deutsche Fürst Wilhelm von Wied in Albanien ein. Albanien suchte nach internationaler Anerkennung. Zwei Monate nach Beginn seiner Regentschaft sendete von Wied am 3. Mai 1914 einen Brief an die Schweizer Regierung: Inhalt war die Anzeige seiner Thronbesteigung und das Ersuchen um Anerkennung Albaniens als Staat.

Unabhängigkeitserklärung und ein fürstlicher Brief

Dieser Brief ist das erste Anerkennungsgesuch seitens des albanischen Staates, das an die Schweiz gerichtet wurde. Der Schweizer Bundesrat wusste damals nicht, wie man den neuen Fürsten von Albanien in einem Antwortschreiben anzureden hatte. Somit wandte sich das politische Departement mit dieser Frage an die Schweizer Gesandtschaften in Rom und Wien. Die Schweizer Diplomaten in Wien rieten damals jedoch dazu, mit der Anerkennung noch zuzuwarten.

Brief von Fürst Wilhelm von Wied an den Bundesrat mit Bitte um Anerkennung Albaniens (Quelle: Schweizerisches Bundesarchiv)

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs musste Wied im September 1914 das Land verlassen. Der Krieg unterbrach die Entwicklung des jungen Staates und machte Albanien zum Kriegsschauplatz. Von 1914 bis 1920 war die Souveränität und Integrität Albaniens praktisch inexistent. Das albanische Gebiet wurde von Streitkräften verschiedener Staaten besetzt. Die Siegermächte des Ersten Weltkrieges bestätigten schliesslich auf der Pariser Friedenskonferenz 1919 die Wiederherstellung der Unabhängigkeit Albaniens. Der junge Staat wurde ein Jahr später in den ebenfalls jungen Völkerbund aufgenommen.

Der albanische Ministerrat ernannte Ende Januar 1921 den Schweizer Anthropologen Professor Eugène Pittard zum ersten Honorarkonsul Albaniens in der Schweiz. Pittard wurde von der albanischen Regierung sehr geschätzt, nicht zuletzt, weil er sich erheblich für den Beitritt Albaniens in den Völkerbund eingesetzt hatte.

Auch das zweite Anerkennungsgesuch bleibt ohne Erfolg

Ein zweites Anerkennungsgesuch Albaniens an die Schweiz erfolgte – sieben Jahre nach dem ersten Versuch – 1921 durch eine von Fan Noli geführte Delegation Albaniens, die sich seinerzeit in Genf aufhielt. Wenige Tage nach der Einreichung dieses zweiten Gesuches wandte sich das Politische Departement (heute das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten) erneut an seine Auslandsvertretungen, um zu erfahren, ob und wie die Regierungen der jeweiligen Staaten Albanien anerkannt hätten. Besonderes Interesse galt dabei der Frage, ob die Anerkennung Albaniens auch die Anerkennung seiner Staatsgrenzen beinhalte. Das Gesuch wurde hier zwar geprüft, blieb jedoch ohne abschliessende Stellungnahme.

Mit der Aufnahme Albaniens in den Völkerbund wurde in Genf das Ständige Sekretariat Albaniens errichtet. Dieses Sekretariat übermittelte am 30. Januar 1922 ein weiteres Anerkennungsgesuch des damaligen Aussenministers Albaniens an die Schweiz. Daraufhin bat das Politische Departement wiederum seine Gesandtschaften und Vertretungen in aller Welt um Informationen über den Standpunkt der jeweiligen Regierungen zu dieser Frage. Erst als das Ständige Sekretariat Albaniens beim Völkerbund am 24. Februar 1922 erneut an das Schweizer Politische Departement schrieb und um die Anerkennung Albaniens ersuchte, wurde ein entsprechender Antrag an den Schweizer Bundesrat weitergeleitet.

1922: Bern anerkennt Albanien

Anerkennung Albaniens, Protokoll des
Bundesrats vom 3. März 1922
(Quelle: Schweizerisches Bundesarchiv)

Am 3. März 1922, fast zehn Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung, wurde Albanien von der Schweiz als Staat anerkannt. Einen Monat später ernannte die albanische Regierung den Leiter des Ständigen Sekretariats beim Völkerbund, Benedikt (Benoit) Blinishti, in Personalunion zum „Generalkonsul in der Schweiz“.

Die politische Situation in Albanien hingegen blieb unübersichtlich. Mit Übernahme der Macht durch Ahmet Zogu zum Jahreswechsel 1924/25 stellten sämtliche auswärtigen Vertreter Albaniens ihre Dienste ein. Somit reichte Blinishti im Februar 1925 ebenfalls seine Demission ein. Anfang September 1928 liess sich Ahmet Zogu zum König krönen. Albanien wandelte sich in eine Monarchie um. Einen Monat später wurde diese von Bundesrat der Schweiz anerkannt. Zehn Jahre nach der Demission von Blinishti war in Bern ein Honorarkonsul Albaniens namens Armin Aerni tätig. Der Notar Aerni amtierte in dieser Funktion bis zum April 1939, als Italien Albanien besetzte. Weitere albanische Konsuln waren zudem in Genf tätig.

Ein Handels- und Niederlassungsabkommen soll die Beziehungen fördern

Die Anerkennung führte nicht gleichzeitig zur Errichtung einer Schweizer Vertretung in Albanien. Das Politische Departement der Schweiz war der Auffassung, dass die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Albanien es nicht zuliessen, eine  Vertretung vor Ort zu eröffnen. Albaniens Wirtschaft galt zu Beginn des 20. Jahrhunderts als die rückständigste Europas. Es fehlte an qualifizierten Fachkräften und an erforderlichem Kapital. Eine Industrie gab es nicht. Dennoch war die Schweiz an einem möglichst ungehinderten Zugang zu allen Märkten der Welt interessiert und betrieb eine liberale Aussenhandelspolitik. Dies galt auch für die wirtschaftlichen Beziehungen zu Albanien.

Als Grundlage für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen brauchte es ein Abkommen zwischen beiden Staaten: Am 10. Juni 1929 wurde daher in Rom ein Niederlassungs- und Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Albanien abgeschlossen. Dieses Abkommen erhielt gemäss Botschaft des Bundesrates keine Bestimmung aussergewöhnlicher Art, und es hiess: „Es wird nur zur Festigung der zwischen den beiden Vertragsstaaten angeknüpften freundschaftlichen Bande beitragen können.“

Interessensvertretung für Albanien in den USA

Mit der Besetzung Albaniens durch italienische Truppen 1939 erfolgte die Krönung des italienischen Königs zugleich auch zum König von Albanien. Diese Personalunion übte Viktor Emanuel III. bis 1943 aus. In dieser Zeit übernahm Italien die Aussenpolitik Albaniens. Bereits im Sommer 1939 verlangte Italien von der Schweiz die Ausdehnung aller italienisch-schweizerischen Wirtschaftsabkommen auf die italienisch-albanische Zollunion.

Im Jahre 1941 gab es von italienischer Seite eine Anfrage an die Schweiz, ob sie die Interessen der Albaner in den USA vertreten könne. Die schweizerische Gesandtschaft in Washington informierte das Politische Departement im Januar 1942 per Telegramm: „State Department ist damit einverstanden, dass wir offiziell im Sinne ihrer Anfrage die Vertretung albanischer Interessen übernehmen.“

Neue Schwierigkeiten nach Machtübernahme der Kommunisten

Mit der Beendigung des Zweiten Weltkriegs traten West- und Mitteleuropa und Südosteuropa in eine neue Phase der bilateralen Beziehungen ein. In Albanien übernahmen die Kommunisten unter Enver Hoxha die Macht, und die Schweiz musste sich auf die neuen aussenpolitischen Gegebenheiten einstellen. Die Frage des Aufbaus diplomatischer Beziehungen mit Albanien stand für die Schweizer Regierung nicht auf der aussenpolitischen Agenda.

Auf der anderen Seite gab es gleich nach der Etablierung der neuen Herrschaft seitens  Albaniens Versuche, Beziehungen mit der Schweiz zu etablieren. In dieser Zeit wurde das Beitrittsgesuch Albaniens zu den Vereinten Nationen von den meisten Ländern abgelehnt. Zugleich wurden noch abschliessende Regelungen mit Italien und Bulgarien in Bezug auf die albanischen Grenzen abgewartet. Daher bevorzugte das Politische Departement, weiterhin mit „der Anerkennung Albaniens zu warten … Die Nichtanerkennung Albaniens sollte aber nicht hindern, Fragen wirtschaftlicher Natur gelegentlich mit offiziellen Vertretern Albaniens zu behandeln“.

Der in Belgrad tätige Schweizer Diplomat Eduard Zellweger wurde vom Politischen Departement darauf hingewiesen, dass irgendwelche Initiativen seinerseits zwecks „Normalisierung der politischen oder wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien … als verfrüht erachtet werden, und somit solle er in diese Richtung von sich aus nichts unternehmen“.

Der Diplomat vermerkte in einem Schreiben vom April 1946 an das Politische Departement, dass eine Anerkennung von Schweizer Seite positive politische Folgen für die Eidgenossenschaft haben könnte, da somit die Vorwürfe entwertet würden, die Schweiz sei ein pro-faschistischer Staat.

Nennenswert ist hierbei ein Schreiben des früheren Honorarkonsuls Armin Aerni an Eduard Zellweger. In diesem bat Aerni, durch die Schweizer Vertretung in Belgrad einen von ihm verfassten Brief an Enver Hoxha zustellen zu lassen, weil, so schrieb Aerni damals, „heute noch Schwierigkeiten in der Postzustellung nach Albanien bestehen“. In seinem Brief informierte er darüber, dass er sich während der italienischen Besatzung geweigert habe, eine Loyalitätserklärung an Mussolini zu unterschreiben. Verbunden war dieser Brief mit dem Angebot an die neue kommunistische Regierung Albaniens, seine Dienste als Honorarkonsul wiederaufzunehmen. Ob der Brief Aernis jemals abgeschickt wurde und ob Aerni eine Antwort erhielt, ist unbekannt.

Die Schweiz verzögerte aus unterschiedlichen Gründen die Anerkennung der neuen kommunistischen Regierung Albaniens. Im Jahr 1946 äusserte das Politische Departement die Ansicht, dass „der Konflikt … zwischen Albanien und Griechenland … bei Beurteilung des Sachverhalts von … Bedeutung“ sei. Die Schweiz lege „Wert darauf, die traditionellen freundschaftlichen Beziehungen zu Griechenland auch in Zukunft tunlichst zu pflegen; eine Anerkennung Albaniens wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Grund, diese Beziehungen zu beeinträchtigen. Wir haben auch den Eindruck, dass sich die Verhältnisse in Albanien … noch zu wenig geklärt haben, als dass schon davon die Rede sein könnte, es habe sich dort eine vom Willen der Bevölkerung getragene, wirklich stabile Staatsform und Regierung herausgebildet.“

Die diplomatischen Akten der Schweiz erwähnten im April 1947, dass die jugoslawische Gesandtschaft einstweilen de facto die Interessen der albanischen Staatsangehörigen in der Schweiz vertrat. Diese Praxis fand ein Ende, als Marschall Tito im Herbst 1948 bekannt gab, dass sich Jugoslawien im Ausland künftig nicht mehr um die albanischen Geschäfte kümmern werde.

Gelten die alten Verträge noch?

Im Juni 1947 wurde seitens der Schweiz zunächst bezweifelt, dass die geschlossenen Verträge mit Albanien weiterhin gültig seien. Albanien habe seine Souveränität während der italienischen Besatzung eingebüsst und sei somit als Subjekt des Völkerrechts und als Staat „untergegangen“. Folglich sei auch das Niederlassungs- und Handelsabkommen vom Juni 1929 ungültig. Einen Monat später korrigierte sich das Politische Departement: „Nach einer neuerlichen Überprüfung der Angelegenheit glauben wir nun doch, dass die mit Albanien abgeschlossenen Verträge in die bereinigte Liste aufgenommen werden sollten. Albanien wurde unseres Wissens nie von Italien annektiert und zum italienischen Staatsgebiet geschlagen. Es stand lediglich durch die Personalunion in Verbindung mit Italien; der König dieses Landes war zugleich König von Albanien. Wenn auch die Macht in Tirana von einem von Rom abhängigen Vizekönig ausgeübt wurde, so kann doch nicht angenommen werden, dass der albanische Staat als solcher untergegangen und die mit ihm abgeschlossenen Verträge ipso iure dahingefallen sind.”

Obwohl die Beziehungen mit Albanien für die Schweiz keine Bedeutung hatten, überlegte man damals, dass man „vielleicht eines Tages froh wäre, sich auf den Niederlassungsvertrag zum Schutze Schweizerischer Interessen berufen zu können”.

Nach 1948 entwickelten sich die Beziehungen zwischen Albanien und Jugoslawien zunehmend konfliktreich. Ende 1950 wurde daraufhin die Gesandtschaft Albaniens in Belgrad geschlossen. Demzufolge konnte auch die schweizerische Gesandtschaft in Belgrad ihre Aufgabe in Bezug auf Albanien nicht mehr wahrnehmen. Mit dieser Aufgabe wurde deshalb bis zum Herbst 1956 die Schweizer Vertretung in Budapest beauftragt.

Unbedeutende Wirtschaftsbeziehungen

1961 versuchte die Regierung der Schweiz, ihre Haltung bezüglich der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Albanien damit zu rechtfertigen, dass die fehlende Anerkennung des neuen Regimes nicht politischer Natur sei. Vielmehr sei die Zurückhaltung der Schweiz in dieser Sache dem Umstand geschuldet, dass die Wirtschaftsbeziehungen mit Albanien unbedeutend seien. Zudem hielte sich kein Staatsangehöriger der Schweiz in Albanien auf.

1962 wurde die Ablehnung einer ausdrücklichen Anerkennung der albanischen Regierung seitens des Politischen Departements dennoch politisch begründet: Vor dem Hintergrund der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Moskau und Peking wolle die Schweiz nicht riskieren, dass ein solcher Schritt im Ausland als Parteinahme gedeutet werde. Zudem solle vermieden werden, in der Öffentlichkeit unnötiges Aufsehen zu erregen.

Ein Jahr danach (1963) stellte das Politische Departement fest: „Durch kommunistische Machtübernahme hat am Ende des Zweiten Weltkrieges zwar ein Regierungswechsel stattgefunden, doch bestand und besteht für den Bundesrat nach Schweizerischer Praxis kein Anlass, die gegenwärtige Regierung besonders und ausdrücklich anzuerkennen. Der heutige Zustand ermöglicht es unseren Vertretungen im Ausland, mit den albanischen Missionen zu verkehren. Die Frage der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Albanien stellt sich zurzeit nicht. Die allfällige Akkreditierung eines Schweizerischen Vertreters in Tirana bedürfte ebenfalls noch einer Ermächtigung durch die eidgenössischen Räte.“

Persönliche Kontakte fördern ein allmähliches Umdenken

Im Dezember 1961 stellte Albanien die diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion ein. Der damalige Botschafter Albaniens in Moskau, Nesti Nase, wurde daraufhin nach Peking entsandt. Hier war zeitgleich der Schweizer Diplomat Hans Keller tätig. Keller hielt Nesti Nase (der später zum Aussenminister Albaniens ernannt wurde) als Diplomat für höchst geeignet. Durch diesen Kontakt entwickelte Keller eine Sympathie für Albanien.

Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion verstärkte sich die Abhängigkeit Albaniens gegenüber China. In einem Gespräch mit Hans Keller sagte Nesti Nase: „Angesichts der feindseligen Haltung Moskaus bleibt Albanien nichts anderes übrig, als sich immer mehr, auf Gedeih und Verderb, auf Peking zu stützen … Gegenwärtig sind 120 Albaner zur Ausbildung in China … In Albanien sind chinesische Experten in grosser Anzahl in Landwirtschaft, Industrie, im Verkehrswesen, in Schulen … und im Verteidigungswesen tätig. Auch in der Verwaltung Albaniens … alle sowjetischen Umtriebe gegen Albanien haben nur zur Folge, dass sich letztere (die Albaner) noch enger an die Chinesen anlehnen.“

Von 1967 bis 1974 war Hans Keller als Schweizer Botschafter in Belgrad tätig. Sein persönliches Engagement für den Aufbau diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik Albanien war von grosser Bedeutung. Als erster Schweizer Diplomat besuchte er Albanien. Samt Ehefrau und Chauffeur überquerte er mit seinem Wagen am 1. Juni 1969 die Grenze bei Ohrid von Jugoslawien nach Albanien. Kellers Besuch dauerte drei Tage. Bei diesem Treffen bedankt sich Minister Nase bei Keller dafür, „dass Bern, nach den wiederholten albanischen Annäherungsversuchen, nun erstmals einen seiner Botschafter nach Tirana entsendet hat“. Er sagte auch: „Tirana legt sehr grossen Wert auf eine rasche Intensivierung der bisher eher sporadischen Beziehungen zur Schweiz.“

Botschafter Keller vermutete in diesem Zusammenhang, dass „Tirana aber in erster Linie aus politischen und Prestigegründen diplomatische Beziehungen mit der Schweiz aufnehmen möchte.“ Auf diesen mehrmals geäusserten Wunsch antwortete Keller: „Mein Besuch ist ein Zeichen für das zunehmende Interesse Berns an unseren Beziehungen mit Albanien, und auch wir sind grundsätzlich zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen bereit.“

Vor 50 Jahren: Offizielle diplomatische Beziehungen

Diese sollte jedoch zunächst nicht durch die Errichtung diplomatischer Missionen in Tirana und Bern geschehen, sondern durch die Akkreditierung eines bereits in einem Nachbarland tätigen Schweizer Botschafters, dessen Zuständigkeit dann auch für Albanien gelten solle. Botschafter Keller hielt hierzu Rücksprache mit Abgeordneten des Schweizer Parlaments sowie den Schweizer Gesandten in Wien und Budapest.

Schliesslich erfolgte am 1. Juli 1970 ein positiver Beschluss des Schweizer Bundesrats. 48 Jahre nach der erstmaligen staatlichen Anerkennung Albaniens durch die Schweiz folgte nun auch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Am 2. Oktober 1970 reiste der Schweizer Botschafter Hans Keller zu einem Antrittsbesuch nach Tirana und überreichte (am 5. Oktober) sein Beglaubigungsschreiben. Die Schweizer Botschaft in Belgrad war somit auch wieder für Albanien zuständig. Umgekehrt vertrat die albanische Botschaft in Wien zugleich die albanischen Interessen in der Schweiz.

Hans Keller (rechts) bei der Übergabe des Beglaubigungsschreibens 1970. Empfangen wurde er in Albanien von Spiro Moisiu, Haxhi Lleshi und Reiz Malile (von links; Bild: Diplomatische Dokumente der Schweiz, Online-Datenbank Dodis, CC-by-4.0)

Weitere Besuche Kellers in Albanien dienten dem Ausbau der Handelsbeziehungen beider Staaten. Nach seinem Abschiedsbesuch im März 1974 vermerkt Keller, dass Albanien seine Kontakte zu neutralen und westlichen Ländern zu verbessern versuche, weil „der grosse chinesische Bruder nicht mehr im gleichen Ausmass wie früher auf Albanien angewiesen ist und deshalb auch nicht so viel Hilfe leisten kann oder will, wie vor wenigen Jahren.“ Somit kam es Ende Oktober 1974 in Bern zum Abschluss eines neuen Handelsabkommens, das materiell den generellen Richtlinien der Schweiz für Wirtschaftsabkommen mit den Oststaaten entsprach.


Dieser Beitrag basiert auf dem 2012 im „Albanischen Institut St. Gallen“ erschienenen Beitrag „Der lange Weg zur Errichtung diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien“.
Zef Ahmeti präsentierte das Thema an der Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre Gesellschaft Schweiz-Albanien“ am 24. November 2017 in Bern.